Ab 18 Jahren. Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungslimits, Selbstsperre und Bedenkzeit liegen in jedem Konto bereit.
Nach dieser Tabelle weißt du, wer zuständig ist und wen du anrufst.
Wir halten es schlicht: Grenzen gehören ins Konto, nicht in ein gutes Vornahme-Gefühl.
Dieser Ablauf sagt dir genau, wo du klickst und was du prüfen solltest.
Altersprüfung vor der Auszahlung. Erst ab 18 Jahren darfst du hier spielen, und das prüfen wir vor der ersten Auszahlung über Personalausweis oder Reisepass. Ohne dieses Dokument bleibt das Geld liegen.
Wenn ein zweites Gerät im Haus steht. Installiere auf dem Familienrechner oder dem Handy eine Sperrsoftware für Glücksspielseiten und vergib das Passwort an eine zweite Person. So entscheidet nicht der Zugriff allein.
Ruf die Beratung mit an den Tisch. Sprich ruhig über das, was dir auffällt, ohne Schuldzuweisung, und nimm die Telefonberatung dazu. Unter 0800 1 37 27 00 bekommst du kostenlos und anonym Rat, auch als Angehöriger.
Wer die Zeichen früh bemerkt, kann gegensteuern, solange es leicht bleibt. Setze vor dem nächsten Spiel ein Limit oder gönn dir eine Pause. Glücksspiel bleibt Unterhaltung mit Kosten, kein Weg zu Geld.
Achte auf die Punkte, bei denen du innerlich zustimmst, statt dich zu rechtfertigen.
Nutze diesen Abschnitt, wenn du beim Spielen den Überblick verloren hast oder dir um jemanden Sorgen machst.
Wenn heute Schluss sein soll. Eine Bedenkzeit legst du im Konto für Stunden oder wenige Tage an. In dieser Zeit bleibt dein Zugang gesperrt, danach spielst du automatisch weiter. Ideal, wenn du merkst, dass du heute zu schnell unterwegs bist, und den Abend anders verbringen willst.
Ein langer, fester Schnitt. Eine Selbstsperre schließt dein Konto für einen längeren Zeitraum, den du selbst wählst. Sie lässt sich nicht vorzeitig zurücknehmen, auch nicht per Nachricht an den Support. Wer eine längere Unterbrechung möchte, ohne an ein einzelnes Angebot gebunden zu sein, wählt das Sperrsystem des Landes.
Sperre für alle Anbieter. Das OASIS-Spielersperrsystem führt das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Eintrag gilt standardmäßig mindestens ein Jahr, auf Antrag auch kürzer, aber nicht unter drei Monaten. Du beantragst ihn online oder bei einem lizenzierten Anbieter; aufgehoben wird er nur schriftlich nach Ablauf der Frist. rp-darmstadt.hessen.de
Die häufigste Sorge: dass eine einmal gesetzte Grenze nicht mehr zu ändern ist.
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